Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 702/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: 6 A 702/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1212.6A702.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Kommissaranwärters, der sich mit seiner Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung im Modul "berufspraktisches Training" innerhalb einer vorgegebenen zeitlichen Grenze wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.