Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 10 E 757/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 10 E 757/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1222.10E757.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Normen: RVG § 33; GVG § 68 Abs. 3 Satz 1
Leitsätze
Der Gegenstandswert einer Streitwertbeschwerde bemisst sich nach der Differenz der Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren von festgesetztem zu begehrtem Streitwert im zugehörigen Hauptsacheverfahren.
Tenor
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren über die Streitwertbeschwerde wird auf 734,80 Euro festgesetzt.
Das Festsetzungsverfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.