Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1194/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-10
Aktenzeichen: 19 B 1194/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0110.19B1194.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GG Art 3 Abs 1; GG Art 3 Abs 3 S 2; GG Art 7 Abs 1
Leitsätze
Unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG kann sich ein Anspruch auf Beseitigung einer konkreten mittelbaren Benachteiligung Behinderter allenfalls ergeben, um behinderungsbedingte schwerwiegende Nachteile für die Betroffenen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsverwirklichung, abzuwenden oder wenn keine schutzwürdigen Belange entgegenstehen.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.