Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1246/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: 6 B 1246/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0116.6B1246.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 26
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Justizvollzugsobersekretärs, der sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.