Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 10/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-02-14
Aktenzeichen: 6 B 10/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0214.6B10.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, indem sie zwar die einzige Bewerberin ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.