Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1444/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-01
Aktenzeichen: 6 B 1444/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0301.6B1444.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 25 Abs. 2; VwVfG NRW § 45
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer stellvertretenden Schulleiterin, die sich gegen ihre Versetzung an eine andere Schule wendet.
Fehlende Darlegung in Bezug auf einen geltend gemachten Anhörungsmangel.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.