Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1245/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 6 B 1245/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0321.6B1245.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 2; LBG NRW § 13 Abs. 1 Satz 1
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.