Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 187/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-05-15
Aktenzeichen: 6 B 187/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0515.6B187.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren, deren Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.