Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 377/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-06-18
Aktenzeichen: 6 B 377/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0618.6B377.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 12 Abs. 1 Nr. 1; LBG NRW § 17 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Probe.
Zu einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen eines innerhalb der letzten drei Jahre vor der Ernennung anhängigen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.