Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 470/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 19 B 470/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0718.19B470.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: SchulG NRW § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; SchulG NRW § 53 Abs. 4 Satz 1
Leitsätze
Einzelfall eines wiederholten, seine Entlassung von der Schule nach § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, Abs. 4 Satz 1 SchulG NRW rechtfertigenden Fehlverhaltens eines Schülers, mit dem er die Rechte anderer Schüler mehrfach ernstlich gefährdet oder verletzt hat.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.