Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 570/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-07-30
Aktenzeichen: 6 B 570/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0730.6B570.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreit, der u. a. geltend macht, wegen Voreingenommenheit des Erstbeurteilers zu schlecht beurteilt worden zu sein.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.