Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 251/24 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-08-15
Aktenzeichen: 6 B 251/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0815.6B251.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 2
Leitsätze
Erfolglose Beschwerde einer Lehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder Bewährung wendet.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.