Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 177/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-12-09
Aktenzeichen: 6 A 177/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1209.6A177.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 3 Nr. 1; BeamtStG §34 Abs. 1; VwGO §108 Abs. 1 Satz 1; LDG NRW §14 Abs. 1
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Steuerinspektors, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines Dienstvergehens wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.