Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 34 A 66/23.PVL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-01-27
Aktenzeichen: 34 A 66/23.PVL
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0127.34A66.23PVL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Senat (Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen)
Normen: LPVG NRW § 40 Abs. 3; LPVG NRW § 31 Abs. 3
Leitsätze
Der auf der Ebene der Bezirksregierung angesiedelte Lehrkräfte-Personalrat hat einen Anspruch darauf, dass jedes seiner Mitglieder mit einem zur Erfüllung von Personalratsaufgaben geeigneten digitalen Endgerät ausgestattet wird, das einen Zugang zum Verwaltungsnetz der Dienststelle und zu der jeweiligen für die Personalratstätigkeit vorgehaltenen dienstlichen E-Mail-Anschrift des Personalratsmitglieds ermöglicht.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.