Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 5/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-05
Aktenzeichen: 6 A 5/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.6A5.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4
Leitsätze
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.
Tenor
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.