Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 18 B 118/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-02-18
Aktenzeichen: 18 B 118/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0218.18B118.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2
Leitsätze
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG erfordert innerhalb der Gruppe der ausreisepflichtigen Ausländer hinsichtlich des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung aus fiskalischen Gründen grundsätzlich keine weitere Differenzierung nach den Gründen für den Bezug öffentlicher Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.