Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 789/23 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-07-28
Aktenzeichen: 6 A 789/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0728.6A789.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 82a Abs. 4; LGG NRW § 3 Abs. 2; LGG NRW § 15
Leitsätze
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- Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars a. D., der gegenüber dem Dienstherrn eine Entschädigung wegen einer Körperverletzung durch einen Dritten beansprucht, der für den daraus entstandenen Schaden nicht verantwortlich ist
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- Der Begriff der Beschäftigten in § 3 Abs. 2 LGG NRW erfasst nur solche Beamte, die sich in einem aktiven Beamtenverhältnis befinden; Ruhestandsbeamte fallen nicht darunter.
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- Zur Auslegung von § 82a Abs. 4 LBG NRW.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.