Testo completo
Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 519/25 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-09-10
Aktenzeichen: 1 B 519/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0910.1B519.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
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- Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten wird abgelehnt.
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- Die Anhörungsrügen gegen den Beschluss des Senats vom 16. Mai 2025 werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des nach § 152a VwGO geführten Anhörungsrügeverfahrens.
Im Verfahren zur Anhörungsrüge nach § 69a GKG sind außergerichtliche Kosten nicht erstattungsfähig.