Testo completo
Sozialgericht Detmold — S 32 KR 351/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-05-11
Aktenzeichen: S 32 KR 351/19
ECLI: ECLI:DE:SGDT:2023:0511.S32KR351.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32. Kammer
Leitsätze
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- Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ATK) und Pool-Thrombozytenkonzentrate (PTK) sind grundsätzlich gleichwertig im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 Abs. 1 SGB V. Es fehlt an prospektiv-randomisierten Studien, die eine Überlegenheit von ATK nachweisen.
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- Gleichwohl kann sich im individuellen Einzelfall eine Überlegenheit von ATK gegenüber PTK ergeben. Im Rahmen dieser konkret-individuellen Prüfung sind Stellungnahmen von fachkundigen Stellen, wie dem Paul-Ehrlich-Institut, zu berücksichtigen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.133,13 EUR nebst zwei Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.07.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.