Testo completo
Sozialgericht Duisburg — S 38 AS 3218/20 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: S 38 AS 3218/20 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2020:1026.S38AS3218.20ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 38. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Zusicherung zur Übernahme der laufenden Bedarfe der Unterkunft und Heizung für die Antragsteller hinsichtlich der Wohnung in der E.straße Hausnummer xxx in E. zu erteilen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.