Testo completo
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 5/20.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-03-17
Aktenzeichen: VerfGH 5/20.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2020:0317.VERFGH5.20VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Normen: VerfGHG § 18 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4
Leitsätze
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Die Entscheidung über eine Gegenvorstellung, mit der eine abweichende Bescheidung abgelehnt wird, schafft i. d. R. keine eigenständige Beschwer und ist insoweit mit der Verfassungsbeschwerde nicht angreifbar.
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Wenn die zugrunde liegende Ausgangsentscheidung vor dem Verfassungsgerichtshof angegriffen werden konnte, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Überprüfung der Entscheidung über die Gegenvorstellung.
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.