Testo completo
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 33/22.VB-1 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-05-31
Aktenzeichen: VerfGH 33/22.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2022:0531.VERFGH33.22VB1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen nicht dargelegt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).