Testo completo
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 80/23.VB-1 und VerfGH 84/23.VB-1 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-10-17
Aktenzeichen: VerfGH 80/23.VB-1 und VerfGH 84/23.VB-1
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2023:1017.VERFGH80.23VB1UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Aus der Beschwerdebegründung geht nicht hinreichend hervor, dass die Beschwerdeführerin in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt sein könnte (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.