Testo completo
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 25/24.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-04-09
Aktenzeichen: VerfGH 25/24.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2024:0409.VERFGH25.24VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil sie die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch die öffentliche Gewalt des Landes nicht erkennen lässt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 und Abs. 4 VerfGHG).