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Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2025-10-28
Aktenzeichen: VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:1028.VERFGH55.25VB2UND.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Tenor
Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten Prof. Dr. Heusch wird als unzulässig zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.