Testo completo
Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 69/26.VB-2 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2026-07-14
Aktenzeichen: VerfGH 69/26.VB-2
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0714.VERFGH69.26VB2.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kammer
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Beschwerdeführerin die Möglichkeit der Verletzung in einem ihrer in der Landesverfassung enthaltenen Rechte durch einen konkret zu bezeichnenden Akt der öffentlichen Gewalt des Landes Nordrhein-Westfalen nicht hinreichend aufgezeigt hat (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).