Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 6 L 1332/19.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-01-21
Aktenzeichen: 6 L 1332/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0121.6L1332.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: AsylG § 36 Abs 4; AsylG § 30 Abs 4; AufenthG § 60 Abs 8; AufenthG § 60 Abs 5; GG Art 103 Abs 3
Tenor
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
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Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden