Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 10 L 1387/19.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2020-02-05
Aktenzeichen: 10 L 1387/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0205.10L1387.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: Dublin III-VO Art 17 Abs. 2 UAbs 1 Satz 1; Dublin III-VO Art 9; EMRK Art 8; GG Art 6; GG Art 11; AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Leitsätze
Aus Art 17 Abs 2 UAbs 1 Satz 1 Dublin III-VO kann sich für einen Familienangehörigen eines Asylantragstellers ein Anspruch auf Abgabe der Erklärung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einem Mitgliedstaat ergeben dass sie den Asylantragsteller aufnimmt um damit die Zuständigkeit für die Prüfung seines Antrags auf internationalen Schutz zu begründen
Tenor
Nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache werden die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, der Antragsgegnerin auferlegt.