Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 971/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 5 K 971/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1126.5K971.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: BauO NRW § 82 Satz 1; BauO NRW § 62 Abs 1 Nr 7a; BauO NRW § 6 Abs 1 Satz 2 Nr 1; BauO NRW § 6 Abs 5; VwGO § 114 Satz 1
Leitsätze
Bauordnungsverfügung (Beseitigung einer grenzständig errichteten Mauer)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.