Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 4 L 108/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-02-19
Aktenzeichen: 4 L 108/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0219.4L108.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: AsylG § 5 Abs 1 Satz 2; AsylG § 34a Abs 1; AufenthG § 82 Abs 4 Satz 1
Leitsätze
Die Anordnung eines SARS-CoV-2 Tests obliegt bei einer beabsichtigten Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Tenor
1.Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 4 K 382/21 erhobenen Klage gleichen Rubrums gegen die Anordnung eines SARS-CoV-2 Tests in Ziffer 1 der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Februar 2021 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.