Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 6 K 2725/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: 6 K 2725/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0224.6K2725.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: PolG NRW § 12 Abs. 1 Nr. 4; GG Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.