Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 3705/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 1 K 3705/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1111.1K3705.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: LBG NRW § 61
Tenor
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet