Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 10 L 356/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-03-03
Aktenzeichen: 10 L 356/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0303.10L356.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: VwGO § 80 Abs 5; VwVfG NRW § 36 Abs 1; VwVfG NRW § 36 Abs 2 Nr 4; AG GlüStV NRW § 4 Abs 2 Satz 2; AG GlüStV NRW § 13 Abs 2
Tenor
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Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
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Der aufrechterhaltene Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu einem Drittel und der Antragsgegner zu zwei Dritteln.
- Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500 Euro festgesetzt.