Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 96/22 — Gerichtsbescheid
Entscheidungsdatum: 2023-06-16
Aktenzeichen: 7 K 96/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0616.7K96.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Tenor
Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 17.12.2021 (34.Soforthilfe2020-00000) wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.