Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 2 K 312/22 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2023-10-24
Aktenzeichen: 2 K 312/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:1024.2K312.22.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: SGB X § 48; GHBG § 2 Abs 1 Satz 1; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 2; GHBG § 2 Abs. 1 Satz 3; SGB XII § 72 Abs 2; GG Art 3 Abs 1
Leitsätze
Die Absenkung des Blindengelds ab dem 60. Lebensjahr des Leistungsbrechtigten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und 3 GHBG verstößt nicht gegen den Gleicheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen