Testo completo
Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 2377/23 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: 1 K 2377/23
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2025:0120.1K2377.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: LBesG NRW § 29; LBesG NRW § 30
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.