Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 8026/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: 18 K 8026/19
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0210.18K8026.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 34 Abs. 2 PolG NRW; § 39 VwVfG NRW; § 114 Satz 2 VwGO
Leitsätze
kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse betreffend ein für einen Tag geltendes Bereichsbetretungsverbot anlässlich eines Fußballsspiels; Anforderungen an die Begründung und die Ermessenserwägung;
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.