Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 983/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-05-10
Aktenzeichen: 18 L 983/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0510.18L983.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 PO-Externe-S I; § 6 Abs. 9 APO-S I; Art. 3 GG, Art. 12 GG
Leitsätze
Im Einzelfall kein Nachteilsausgleich in Form einer Verlängerung der Prüfungszeit bei einem Schüler mit Asperger Syndrom
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.