Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 6 L 2028/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 6 L 2028/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:1111.6L2028.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 22 Abs. 3 FeV; § 25 Abs. 4 FeV; § 123 VwGO; § 86 VwGO
Leitsätze
Der Führerscheininhaber kann seinen von der Fahrerlaubnisbehörde einbehaltenen Führerschein nicht im einstweiligen Rechtsschutz herausverlangen, wenn unaufklärbar bleibt, ob er noch Inhaber der darin dokumentierten Fahrerlaubnis ist.
Tenor
Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
Der Streitwert wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.