Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 26 L 2363/21 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 26 L 2363/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0111.26L2363.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Kammer
Normen: § 123 Abs. 1 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG; § 55 Abs. 5 Satz 1 GO NRW; § 71 Abs. 3 GO NRW; § 50 Abs. 2 GO NRW
Leitsätze
- Die eigentliche Wahl des Beigeordneten entzieht sich im Konkurrentenstreitverfahren der gerichtlichen Kontrolle, weshalb deren Ergebnis auch keiner Begründung bedarf.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 28.403,67 EUR festgesetzt.