Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 L 141/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 18 L 141/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0127.18L141.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: VersG NRW § 12 Abs. 1
Leitsätze
Ablehnung eines Versammlungsleiters wegen gegen ihn geführter Ermittlungsverfahren
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der Klage 18 K 963/22 gegen die Verfügung des Polizeipräsidiums X. vom 21. Januar 2022 wird wiederhergestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.