Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 23 L 849/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-07-05
Aktenzeichen: 23 L 849/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0705.23L849.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Kammer
Normen: § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG
Leitsätze
Eine ohne Anordnung nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG im Wege des Sofortvollzuges in Abwesenheit des Adressaten vollzogene Fortnahme nach § 55 Abs. 2 VwVG NRW kann nachträglich bestätigt werden.
Tenor
- 1. Der Antrag wird – einschließlich des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe – abgelehnt.
- 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
- 3. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.