Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 14 K 236/20 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 14 K 236/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0707.14K236.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 10 WAG NRW a.F., Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf
Leitsätze
Ausgangspunkt für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnungsbegriff ist allein der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.