Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 1677/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-08-10
Aktenzeichen: 29 L 1677/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0810.29L1677.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 28 Abs 1 Satz 1 IfSG; § 30 Abs 1 Satz 2 IfSG
Leitsätze
- Die Anordnung einer 21-tägigen Quarantäne einer Kontaktperson der Expositionskategorie 3 zu einer an Affenpocken erkrankten Person ist bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.2. Das gilt auch, wenn die Kontaktperson unmittelbar nach der möglichen Ansteckung geimpft wurde.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.