Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 1703/22 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-08-30
Aktenzeichen: 29 L 1703/22
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0830.29L1703.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG; § 20a Abs. 1 Satz 1 IfSG
Leitsätze
Die Anordnung eines Betretungs- und Tätigkeitsverbotes gegenüber einer Person, die in einer Einrichtung im Sinne des § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG tätig ist und keinen Immunitätsnachweis hinsichtlich des Coronavirus vorgelegt hat, ist in diesem Einzelfall bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.