Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 7 L 2257/22.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2022-11-30
Aktenzeichen: 7 L 2257/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:1130.7L2257.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 123 Abs. 1 VwGO; § 40 Abs. 1 Satz 1 AsylG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 31 Abs. 1 Satz 3 AsylG; § 10 Abs. 2 und 4 AsylG
Leitsätze
Einstweiliger Rechtsschutz gegen falsche Abschlussmitteilung gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Ausländerbehörde der Stadt L. mitzuteilen, dass das Asylverfahren des Antragstellers nicht durch den Zustellversuch vom 05.03.2022 – den Bescheid vom 01.03.2022 betreffend – abgeschlossen ist.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.