Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 15 K 8537/22.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2023-02-08
Aktenzeichen: 15 K 8537/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0208.15K8537.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 83 VwGO
Leitsätze
§ 17 Abs. 1 Satz 1 GVG wirkt nur dann zuständigkeitserhaltend, wenn eine Klage beim zuständigen Gericht erhoben wurde und sich nachträglich die zuständigkeitsbegründenden Umstände ändern.
Tenor
- 1. Das Verwaltungsgericht E. ist örtlich unzuständig.
- 2. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht L. verwiesen.