Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 18 K 5035/21 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2023-02-10
Aktenzeichen: 18 K 5035/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2023:0210.18K5035.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 1 Abs. 1 PolG NRW; § 8 Abs. 1 PolG NRW; § 43 VwGO
Leitsätze
Zum Rechtscharakter, der Eingriffsqualität und den rechtlichen Anforderungen an eine polizeiliche Gefährderansprache
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.