Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 16 K 163/23.A — Urteil
Entscheidungsdatum: 2024-03-22
Aktenzeichen: 16 K 163/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0322.16K163.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
- 1. der Klägerin zu 1. die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde mit der Seriennummer N01 herauszugeben,
- 2. der Klägerin zu 2. die irakische Staatsangehörigkeitsurkunde mit der Seriennummer N02 herauszugeben,
- 3. dem Kläger zu 3. die irakische ID-Card (Personalausweis) mit der Seriennummer N03 herauszugeben.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.