Testo completo
Verwaltungsgericht Düsseldorf — 29 L 776/24.A — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2024-04-12
Aktenzeichen: 29 L 776/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGD:2024:0412.29L776.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Kammer
Normen: § 29 AsylG; § 34a AsylG; Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO; Art. 4 GRCh; Art. 3 EMRK
Leitsätze
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Die Aufnahmebedingungen für Asylantragsteller in Belgien weisen für die Personengruppe der alleinstehenden Männer derzeit systemische Schwachstellen auf.
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Für die Beurteilung, ob aus systemischen Schwachstellen die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 4 GRCh oder Art. 3 EMRK folgt, sind alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen (hier: abgelehnt).
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.